Von der Grafschaft Hohnstein zum Landkreis Nordhausen

Am 12. Dezember 1999 jährte sich zum 300. Mal der Tag, an dem die Grafschaft Hohenstein wieder an dem Staat Brandenburg angegliedert wurde. Dieses denkwürdige Datum soll Anlaß sein, einen kleinen geschichtlichen Abriß der Grafschaft Hohenstein, dem späteren Landkreis Nordhausen, zu geben, wobei besonderes Augenmerk auf die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg bis zur Eingliederung der Grafschaft Hohenstein an das Kurfürstentum Brandenburg gelegt wird.

Im Mittelalter bestanden auf dem heutigen Gebiet des Landkreises Nordhausen die Grafschaften Hohenstein, Lohra und Klettenberg. Als gegen Ende des 13. Jahrhunderts das Grafengeschlecht der Klettenberger ausstarb, gingen die Eigentümer auf die Grafen von Hohenstein über. Das gleiche passierte mit der Grafschaft Lohra um 1330. Durch Erbteilung erhielt die ältere Linie des Geschlechts fünfundvierzig Jahre später die beiden Grafschaften.

Die regierenden Herren nannten sich fortan „Graf von Hohenstein, Herr zu Lohra und Klettenberg“, kurz Grafschaft Hohenstein. Ihr Domizil hatten sie auf beiden Burgen der Herrschaften. Sie herrschten im Kreisgebiet. Sitz der Hohensteiner Regierung war das Städtchen Bleicherode, mit Ellrich auch das wichtigste Gewerbezentrum der Grafschaft – Nordhausen war freie Reichsstadt. Mit dem Tod Ernst VII., der letzte des männlichen Stammes der Grafen von Hohenstein, ging im Jahre 1593 deren Herrschaft zu Ende. Mittels „Erbverbrüderungsvertrag“ gelangten die Grafen von Stolberg und Schwarzburg vorübergehend die Grafschaft, wurden aber wenige Tage später von den Truppen des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig, zugleich Bischof von Halberstadt, vertrieben, da dieser das Gebiet als Lehen für sich beanspruchte.

Im Westfälischen Frieden (1648) wurde mit Ausnahme des Stiftsamtes Walkenried die Grafschaft mit den Städten Ellrich, Bleicherode und Sachsa dem Kurfürstentum Brandenburg zugesprochen. Die Angliederung verzögert sich jedoch bis Mitte 1650. Am 19. Juni schlossen die Stände der Grafschaft mit den Abgesandten des „Großen Kurfürsten“ einen Vertrag, der vorsah, für die Grafschaft eine besondere Regierung unter einem von den Ständen gewählten Direktor einzurichten.

Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg hatte jedoch seinem Geheimen Rat, den schwedischen Obristen Graf Johann von Sayn-Wittgenstein, die Grafschaft Hohenstein für seine Verdienste bei den Friedensverhandlungen versprochen und diese bereits am 27. März 1647 überschrieben. Allerdings wußte der Kurfürst nichts über die wahre Beschaffenheit der Grafschaft. Der Geheime Rat hatte ihm versichert, daß die Grafschaft lediglich aus zwei Ämtern und dem Städtchen Bleicherode bestand und nur „wenige 100 Thaler wert sein“. Noch vor Abschluß des Friedens von Münster und Osnabrück erging an die Hohensteiner Ritterschaft und Stände die Benachrichtigung von der Belehnung der Grafschaft an den Grafen von Sayn-Wittgenstein, allerdings „die hohen Lehens-, Rechts- und Gerechtigkeiten Ihro Churfürstl Durchl. vorbehalten“.

Erst später – wahrscheinlich durch seinen am 19. Juni 1650 in der Grafschaft beim Erbhuldigungseid anwesenden Kurfürstl. Gesandten von Blumenthal – erfuhr der Große Kurfürst den wahren Größe der Grafschaft, die aus den Herrschaften Lohra und Klettenberg bestand und die drei Städte, ein Flecken, zwei Klöster, fünfundvierzig Amts- und vierzehn adlige Dörfer, vierzehn Vorwerke einundfünfzig Rittergüter und sechsundzwanzig Freigüter umfaßte.

„Die kurfürstlichen Gesandten mußten bei ihrem Aufenthalte in der Grafschaft von Land und Leute ein ganz anderes Bild gewonnen haben, als ihrem Herrn vor dem Frieden vorgespiegelt war. Ihre Wahrnehmungen von dem größeren Umfange und Werte der Landschaft hatten sie dem Kurfürsten vorgestellt und zwar in Gemeinschaft mit den Halberstädter Ständen, welche darum baten, daß die Grafschaft wieder mit Halberstadt vereint werden möchte. Nun bereute der Kurfürst die Abtretung und fing deshalb neue Unterhandlungen mit dem Grafen an, welche am 8. Oktober 1650 beendigt wurden“, schreibt Pfarrer Reichhardt in der „Festschrift zur 200 Jubelfeier der Vereinigung der Grafschaft Hohenstein mit dem brandenburgisch-preußischen Staate“ im Jahre 1899. Gegen eine Zahlung von 150000 Taler sollte die Grafschaft jederzeit wieder an Friedrich Wilhelm abgetreten werden können, sah ein Reskript vor.

Allerdings war den Kurfürst die Summe von 150000 Taler zu hoch. 1651 trat Graf Sayn-Wittgenstein die Regierung an. Er hatte zuvor den Ständen im Ellricher Vertrag vom 24. Oktober 1651 ihre Privilegien und die Rechtspflege nach sächsischem Recht zugesichert

Im Jahre 1657 starb der Graf Johann von Sayn-Wittgenstein. Die Hohensteiner Stände hofften nun, der Kurfürst würde die Grafschaft einlösen und dem Fürstentum Halberstadt einverleiben. Mehrmals wurden die Stände diesbezüglich beim Kurfürst vorstellig, hatten aber wenig Erfolg. Von den 18 Kindern des Verstorbenen wurden die Grafen Ludwig Christian, Gustav, Otto und Friedrich Wilhelm mit Lohra und Klettenberg neu belehnt.

Am 6. August 1670 trat Graf Christian Ludwig „die Regierung der Grafschaft Hohenstein und darin belegte Herrschaft und Amt Lohra auf seinen Bruder, Graf Gustav zu Sayn-Wittgenstein wohlbedächtig ab“, der damit alleiniger Herrscher in der Grafschaft war und sich nun Graf Gustav zu Sayn-Wittgen- und Hohenstein nannte.

Die Hohensteiner Stände waren mit dem häufigen Regierungswechsel unzufrieden. Es gab „jede Menge Beschwerden der Landstände“. Daraufhin verlagerte der Kurfürst eine ständige Kommission nach Ellrich, der die Erhebung der Steuern und Kontributionen oblag. Die Verhandlungen des Kurfürsten mit dem Grafen über die freiwillige Abtretung der Grafschaft nahm an Schärfe zu, zumal die Verwaltung der Güter „höchst beängstigend nachlässig“ erfolgte und die „Finanzen in einen bedenklich abschüssigen Zustand“ gerieten.

Im April 1688 starb der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm. Sein Sohn und Thronfolger Friedrich III. verhandelte weitere elf Jahre mit Graf Gustav, der mit allen möglichen Raffinessen und Tricks versuchte, die Grafschaft Hohenstein zu behalten. So ließ er am 8. März 1699 „von der Regierung zu Ellrich öffentlich von der Kanzel bekannt machen, daß ihm die Grafschaft per commissionem übertragen sei“. Der Regierungssitz war 1691 von Bleicherode nach Ellrich verlegt worden.

Nach diesem Vorkommnis war die Geduld Friedrichs III. zu Ende. „Er befahl am 25. November die Einstellung des Prozesses und bemächtigte sich am 12. Dezember 1699 unter Anwendung von Gewalt endgültig der Grafschaft Hohenstein… Es ist selbstverständlich, daß dieses Ereignis vom 12. Dezember 1699 in ganz Deutschland bei Fürsten und Volk ein gewaltiges Aufsehen erregte“, schreibt Reichhardt in der o.g. Festschrift.

Der Kurfürst zahlte an Graf Gustav von Sayn-Wittgen- und Hohenstein 100000 Taler und übernahm die Schuldenlast in Höhe von fast 300000 Taler, die auf der Grafschaft lag.

Im Jahre 1714 wurde die – wie sie sich damals nannte – „preußische Landesregierung für die Grafschaft Hohenstein“ in Ellrich aufgehoben und das gesamte Gebiet – ohne die freie Reichsstadt Nordhausen – der preußischen Kriegs- und Domänenkammer in Halberstadt unterstellt. 1770 beschloß das preußische Generaldirektorium in Berlin, eine Domänenkammer-Deputation in Ellrich einzurichten. Dieser Kammer gehörte u.a. von 1770 bis 1786 der Dichter Leopold Friedrich Günther von Goeckingk als Sekretär und Kanzleirat an.

Nach der für Brandenburg-Preußen verlorenen Schlachten bei Jena und Auerstädt im Jahre 1806 gehörte der Kreis einschließlich der seit 1802 zu Preußen gehörenden Stadt Nordhausen bis 1813 zum Königreich Westfalen, regiert von Jèrome, dem Bruder Napoleons. Infolge der Niederlage Napoleons wurde 1815 auf dem Wiener Kongreß bei der Neuaufteilung Europas die Grafschaft wieder preußisch. Das nunmehr große Preußen unterteilte das Land in Provinzen und diese in Regierungsbezirke.

Das bis zuletzt mit Napoleon verbündete Königreich Sachsen mußte einen Großteil seines Territoriums im Jahre 1816 an Preußen abgeben. Preußen vereinigte dieses neue Gebiet mit den bisherigen preußischen Territorium von Magdeburg und Halle sowie die preußischen Gebiete in Thüringen mit Ausnahme der selbständigen Thüringer Kleinstaaten. Magdeburg wurde Hauptstadt der „Provinz Sachsen“ mit den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg und Erfurt. Die Regierungsbezirke wurden wiederum in Kreise unterteilt. Aus der ehemaligen Grafschaft Hohenstein mit dem Amt Benneckenstein sowie der einst freien und des Reiches Stadt Nordhausen wurde der Kreis Nordhausen mit erstmals Nordhausen als Kreisstadt.

1837 umfaßte der Kreis fünf Städte und einundsechzig Dörfer mit insgesamt 48463 Einwohner (davon Nordhausen 12163). Die zunehmende wirtschaftliche Entwicklung brachte auch eine sprunghafte Steigerung der Bevölkerungszahlen mit sich, die sich am deutlichsten in Nordhausen mit 17496 Einwohnern im Jahre 1861 bemerkbar machte (der Kreis insgesamt 60835)

Mit Wirkung vom 1. April 1882 wurde die Stadt Nordhausen, deren Einwohnerzahl inzwischen auf etwa 26500 gestiegen war, aus dem Kreisgebiet herausgelöst und bildete einen eigenen Stadtkreis. Der Kreis Nordhausen durfte sich auf Ersuchen mit Erlaß vom 8. August 1888 in Kreis „Grafschaft Hohenstein“ umbenennen. Der Sitz des Landrates blieb im 1866 erbauten Kreisständehaus (Landratsgebäude) in der Nordhäuser Grimmelallee 23.

Der zum Regierungsbezirk Hildesheim der Provinz Hannover gehörende Kreis Ilfeld mit seinen fünfzehn Dörfern, u.a. mit Niedersachswerfen, Krimderode, Urbach und Buchholz, wurde im Jahre 1932 an den Kreis „Grafschaft Hohenstein“ angegliedert. Sowohl der Kreis als auch der Stadtkreis Nordhausen gehörten bis April 1944 zum Regierungsbezirk Erfurt der Provinz Sachsen an.

Mit der Auflösung des Landes Preußen nach dem 2. Weltkrieg im Jahre 1945 wurden in der damaligen erfolgte Ostzone die Länder wieder errichtet. Zu dem im Jahre 1918 gebildeten Land Thüringen aus den kleinen ehemaligen selbständigen Staaten mit der Landeshauptstadt Weimar kam der einstige preußische Regierungsbezirk Erfurt mit dem Kreis „Grafschaft Hohenstein“, der mit Wirkung vom 19. Oktober 1945 wieder in Landkreis Nordhausen umbenannt wurde. Nordhausen verlor den Status der kreisfreien Stadt und wurde wieder Kreisstadt. Die Kommunen Tettenborn und Bad Sachsa lagen im englischen Besatzungsgebiet und kamen zum Landkreis Osterode. Im Juni 1946 kam Kraja per Verordnung zum Kreis Nordhausen, im September des gleichen Jahres folgten die Orte Bischofferode, Breitenworbis, Bockelnhagen, Bernterode, Deuna, Großbodungen, Gerterode, Haynrode Holungen Hüpstedt, Hanröden, Jützenbach, Neustadt, Niederorschel (im Oktober), Rüdigershagen, Silkerode, Vollenborn, Weißenborn-Lüderode, Wallrode, Zwinge und Zaunröden.

Die Entstehung zweier deutscher Staaten hatte wesentliche Auswirkungen für die weitere gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Entwicklung des Kreises Nordhausen, der nun fast fünfundvierzig Jahre Grenzkreis war. Viele Orte an der innerdeutschen Grenze waren von der Außenwelt abgeschnitten, für Normalbürger kaum zu erreichen. Industriebetriebe entstanden während dieser Zeit nicht in dieser fünf Kilometer breiten Sperrzone. Kulturelle und gesellschaftliche Aktivitäten für die breite Öffentlichkeit gab es, bis auf wenige Ausnahmen, nicht.

Die Verwaltungsreform im Jahre 1952 löste die Länder wieder auf und teilte das Territorium der DDR in Bezirke ein. Der Kreis Nordhausen kam zum Bezirk Erfurt. Im Zuge dieser Reform wurden auch neue Kreise gebildet. Für den Kreis Nordhausen ergaben sich wiederum größere territoriale Veränderungen. So kam das gesamte Gebiet der Goldenen Aue, einst zum Kreis Sangerhausen gehörend, westlich der Linie Berga-Kelbra (also ab Görsbach – Auleben bis Hain – Steinbrücken – Sundhausen – Bielen) zum Kreis Nordhausen. Bösenrode, bei Berga, wurde dem Kreis Sangerhausen zugeteilt. 22 Ortschaften (fast alle, die erst 1946 in den Kreis Nordhausen integriert wurden) gingen an den neugebildeten Kreis Worbis, Benneckenstein und Sorge an den Kreis Wernigerode sowie Friedrichsrode an den Kreis Sondershausen.

Diese territoriale Beschaffenheit, wie sie 1952 realisiert wurde, besitzt der Landkreis Nordhausen, von geringfügigen Veränderungen, noch heute. Mit der Neugründung der Länder gehört ab 3. Oktober 1990 der Landkreis Nordhausen mit seinen rund 102000 Einwohnern zum Land Thüringen mit der Landeshauptstadt Erfurt.

Das Kreisgebiet mit einer Fläche von 711 Quadratkilometer, begrenzt durch die Hainleite und Windleite im Süden, dem Südharz im Norden sowie dem Quellgebiet der Helme im Westen und dem Alten Stolberg im Osten, bildet den nördlichsten Teil des Landes Thüringen.

Text:

Steffen Iffland und Rainer Hellberg

Quellen:

  • Landratsamt Nordhausen, Landkreis Nordhausen, 1997
  • Meyer, Karl, „Festschrift zur zwanzigsten Hauptversammlung des Harzvereins für Geschichte und Altertumskunde zu Nordhausen am, 25., 26. und 27. Juli 1887“, 1887
  • Reichhardt, Rudolf „Die Grafschaft Hohenstein im 16. und 17. Jahrhundert“ – Festschrift zur 200jährigen Jubelfeier der Vereinigung der Grafschaft Hohenstein mit dem brandenburgisch-preußischen Staate, 12. Dezember 1899
  • Herzog, Viola, „Geschichte des Landkreises Nordhausen“ – Jahrbuch des Landkreises Nordhausen 1990-1993
  • Dr. Silberborth, Hans „Das tausendjährige Nordhausen“, Band 2, 1927

Fotonachweis:

beide Fotos aus dem Archiv R. Hellberg

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