Algemene voorwaarden

VII. Korrekturabzüge

  • 1. Von der Auftragnehmerin verschuldete Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von der Auftragnehmerin infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der Duden – neueste Ausgabe – maßgebend.
  • 2. Korrekturabzüge und Andrucke sowie Probeabzüge von Reproduktionen und Blindmuster sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und der Auftragnehmerin druckfrei erklärt zurückzugeben. Die Auftragnehmerin haftet nicht für von dem Auftraggeber übersehene Fehler. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsgang entstanden sind. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
  • 3. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt oder die Auftragnehmerin dazu nicht verpflichtet, so beschränkt sich die Haftung der Auftragnehmerin für Satzfehler auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  • 4. Bei nachträglichen Änderungen während der Produktion gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes und etwaiger Neueinrichtung zu Lasten des Auftraggebers.

VIII. Urheberrecht

  • 1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
  • 2. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelungen, der Auftragnehmerin.

IX. Verwahren, Versicherung

  • 1. Das Aufbewahren und auf Lager nehmen von z. B. Vorlagen, Reinzeichnungen, Retuschen, Datenträgern, Lithographien, Druckplatten, Druckarbeiten (Halb- und Fertigerzeugnissen), fremden Papieren usw. erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • 2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • 3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
  • 4. Die Einlagerung von Fertigprodukten wird nach drei Monaten ab Fertigstellung kostenpflichtig. Die Einlagerungsgebühren werden nach den beanspruchten Palettenstellplätzen berechnet und betragen 5,00 EUR pro Palette und angefangenem Monat. Die Lagergebühren werden am Ende eines jeden Halbjahres belastet und sind sofort bar, ohne jeden Abzug, zu zahlen. Auslagen, die im Zusammenhang mit der Auslieferung von Fertigerzeugnissen und Teilprodukten entstehen, sind jeweils sofort zu vergüten.

X. Datenspeicherung

  • Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mittelbar oder unmittelbar vom Auftraggeber oder Dritten erhaltenen Daten jeglicher Art werden von der Auftragnehmerin im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes auf deren EDV-Anlagen oder Datenträgern gespeichert, bearbeitet und übermittelt.

XI. Periodische Arbeiten

  • Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

XII. Afdruk

  • Die Auftragnehmerin kann in den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

XIII. Verpackungsverordnung

  • 1. Die Auftragnehmerin nimmt im Rahmen der ihr aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb der Auftragnehmerin zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können der Auftragnehmerin auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Anlieferung der Ware, bei Folgelieferung nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist die benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb der Auftragnehmerin, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb der Auftragnehmerin entstehen würden.
  • 2. Wird die Auftragnehmerin ausschließlich mit dem Druck einer bestimmten Drucksache beauftragt und liefert sie die fertigen Druckerzeugnisse an den Auftraggeber in einer Transportverpackung (z. B. Karton), ist die Auftragnehmerin Verwender dieser Transportverpackung und daher für diese rücknahmepflichtig. Wird die Auftragnehmerin nicht nur mit dem Druck, sondern zusätzlich beauftragt, die Drucksachen einzeln zu verpacken (z. B. in Schrumpffolien, Banderolen, Faltschachteln etc.), so ist der Auftraggeber derjenige, der diese Einzel- oder Umverpackung in Verkehr bringt bzw. vertreibt. Dementsprechend ist nicht die Auftragnehmerin, sondern der Auftraggeber hinsichtlich der Verpackung rücknahmepflichtig und hat, wenn er sich für einen Anschluss an das Entsorgungsnetz des Dualen Systems Deutschland entscheidet, die entsprechende Zeichennutzung selbst zu beantragen. Gleiches gilt, wenn die Drucksachen nicht dem Auftraggeber, sondern unmittelbar dessen Kunden angeliefert werden. Unabhängig hiervon bleibt die Auftragnehmerin rücknahmepflichtig für die von ihr gewählte Verpackung für den Transport zu dem Auftraggeber. Lediglich hinsichtlich dieser Transportverpackung ist die Auftragnehmerin Vertreiber. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Verpackungsverordnung.

XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

  • 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, ist Nordhausen, wenn es sich bei dem Auftraggeber um Vollkaufleute im Sinne des HGB handelt.
  • 2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäfts-, levering- und Zahlungsbedingungen oder anderer Vertragsklauseln wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen, levering- und Zahlungsbedingungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, anstelle unwirksamer Regelungen eine solche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Verwenders der unwirksamen Bestimmung in wirksamer Form am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Buchversand

Algemeen:

  • Das Angebot ist freibleibend und ohne Lieferzwang. Zwischenverkauf vorbehalten. Telefonische Auskünfte nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich. Ist innerhalb von 14 Tagen keine Lieferung erfolgt, ist das bestellte Werk bereits vergriffen. Sie erhalten bei Email-Bestellungen in der Regel eine Nachricht, falls die Ware schon verkauft war. Bei telefonischen, schriftlichen oder Fax-Bestellungen erfolgt grundsätzlich keine Benachrichtigung, wenn dabei keine Mailadresse angegeben wird. Eine Vormerkung erfolgt nur auf Wunsch. Der Besteller ist immer Zahlungspflichtiger, auch wenn die Bestellung Namens und Auftrags anderer Personen erfolgt. Mit der Bestellung werden die Lieferbedingungen anerkannt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unter ausdrücklichem Einbezug des Mahnverfahrens für beide Seiten ist Nordhausen.

Erhaltungszustand der Ware:

  • Alle angebotenen Werke sind – wenn nicht gesondert angegeben – vollständig und dem Alter entsprechend im allgemeinen gut erhalten. Auf kleinere Mängel des Erhaltungszustandes, wie Stempel oder Namen auf Titelblättern, geringe Beschädigungen des Einbandes sowie Anmerkungen oder Unterstreichungen, wird in der Regel nicht besonders hingewiesen – jedoch sind diese im Preis bereits berücksichtigt!

Preise:

  • Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro inkl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer, zuzüglich der Versandspesenpauschale (Verpackungs- und Portokosten und die ggf. darauf erhobene MWSt.).

Scheepvaart- en Levering:

1. Algemeen:

  • De levering gebeurt in de volgorde waarin orders. Het verschepen is met Deutsche Post en de kosten en risico van de afnemer. De eerste levering aan klanten buiten Duitsland slechts na vooruitbetaling. De levering tegen betaling van een factuur binnen Duitsland behouden wij ons het recht voor. Zendingen met een waarde van 40,00 EUR worden over het algemeen verzonden als verzekerde (Business-Paket, Na gewicht). Wij behouden ons het recht, voor ons onbekende koper hieronder 40,- EUR de zending verzekerde zuzuschicken. In uitzonderlijke gevallen (gestegen kosten voor verpakking) Verzendkosten worden hieronder in volgorde te kunnen 2,- Euro te verhogen.

2. Schepen naar v. Duitsland:

  • Sendungen naar 1 kg en im Wert unter 40,00 Euro: Verzending naar het boek bericht 2,00 Anders dan EUR verzending pakket: naar 5 kg: 4,90 EUR / naar 30 kg 8,50 EUR

3. Verzending naar Duitsland vanuit het buitenland:

  • Meestal scheepvaart als "missie op een gereduceerd tarief" (Stuur verlaagde tarief). [Dit middel van vervoer over land- of over zee. Als luchtpost vervoer gewenst is, noteer deze in de volgorde. Attentie: aanzienlijk hogere prijzen – vraag.] Prijzen op basis van gewicht van de zending: Betaling en eigendomsvoorbehoud: Betaling: 14 Dagen na ontvangst van de goederen op grond van u.g. Rekening. (tenzij de betaling is al gemaakt) Kosten van buitenlandse banken worden niet geaccepteerd. Het behoudt de eigendom tot de volledige betaling (in overeenstemming met § 455 BGB).

Bankverbindung für Zahlungen:

  • Kto. Nee.. 37 000 633 , Kreissparkasse Nordhausen, BLZ 820 540 52

Widerrufs-/Rückgaberecht:

  • Volgens de Wet Koop op Afstand (FernAbsG) 361b BGB, § § 3 en de klant heeft het recht, binnen 2 Wochen die Waren zurückzusenden. Om te voorkomen dat eventuele misverstanden of ergernissen is een telefoon of. Bevolen e-mail onderzoek en verzocht. De periode begint met de ontvangst van de goederen, de termijn, tijdige verzending te voldoen. Bij een waarde tot 40,00 Euro heeft de consument draagt ​​de kosten voor het terugzenden volledige.

Ingebrauchnahme der Ware:

  • Der Kunde hat unter Beachtung des § 276 BGB dem Unternehmer Schadensersatz zu leisten, wenn eine Verschlechterung, der Untergang oder die Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware eingetreten ist und diese Umstände vom Verbraucher zu vertreten waren.