Erbenermittlung

Bei Eintritt eines Sterbefalles, bei dem keine direkten Nachkommen vorhanden sind, übernehmen wir die Ermittlung der nächsten Verwandten.

Die Erbenermittlung wird auch bei Immobilien- und Grundbuchangelegenheiten von uns durchgeführt. Dies tritt dann ein, wenn z.B. im Grundbuch eine Person als Eigentümer vermerkt ist, welche bereits verstorben ist und deren Erben nicht bekannt sind.