AGB

AGB Druck & Verlag Steffen Iffland

Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Geltungsbereich

  • 1. Die Auftragnehmerin führt alle vom Auftraggeber erhaltenen Aufträge nur zu den nachfolgenden Bedingungen aus, auch wenn der Auftrag nur mündlich erteilt worden ist. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
  • 2. Diese Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware anerkannt.
  • 3. Die Auftragnehmerin behält sich vor, angenommene Aufträge oder Teile davon in Fremdbetrieben ausführen zu lassen.
  • 4. Diese Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

II. Gegenleistung

  • 1. Die im Angebot der Auftragnehmerin genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise der Auftragnehmerin enthalten noch nicht die Mehrwertsteuer, gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
  • 2. Verpackungsmaterial wird zu den Selbstkosten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.
  • 3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die von dem Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung der Probeandrucke von der Vorlage verlangt werden.
  • 4. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag storniert oder nicht erteilt wird.
  • 5. Überschreitet die Abwicklung eines Auftrages den Zeitraum von 3 Monaten, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die dem Auftrag zugrundeliegenden Preise insoweit anzupassen, als sich die der Kalkulation zugrundeliegenden Kosten (Lohn-, Gehalts-, Material- und allgemeine Geschäftskosten) erhöht haben.
  • 6. Werden vom Auftraggeber Filme und Andrucke zur Verfügung gestellt, so sollten sie im Sinne der Qualitätssicherung nach dem Fogra-Standardisierungskonzept (Technische Richtlinien Offset-Reproduktionen, Bundesverband Druck e. V., Art.-Nr. 86201 sowie Art.-Nr. 86435) erstellt sein. Die Andrucke sollten ferner standgerecht und auf Auflagenpapier gedruckt sein.
  • 8. Offensichtliche Fehler in Angeboten, auch Schreib- und Kalkulationsfehler, sind nicht bindend.

III. Rechnungsstellung und Zahlung

  • 1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewährt die Auftragnehmerin 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag, jedoch, sofern in der Rechnung ausgewiesen, nicht auf Kosten für Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (im Falle von Holschuld bzw. Annahmeverzug) ausgestellt. Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum an. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet die Auftragnehmerin nicht, sofern ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
  • 2. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
  • 3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.