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Returns) PayPal Bezahle bitte über den PayPal-Dienst. Dort kannst Du wahlweise auch mit Deiner Kreditkarte bezahlen, solltest Du noch kein eigenes PayPal-Konto besitzen. Überweisung/ Vorkasse Die Rechnung erhalten Sie vorab per Email und damit auch die Bankverbindung. Bitte geben Sie bei der Überweisung die Rechnungs-Nr. an. Ihre Bestellung wird versandt, sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist. Because your browser does not support JavaScript or it is deactivated, please click on the button Update total amount, before completing your order. Otherwise you could be charged a higher amount, than currently shown above. Update total amount Your personal data will be used to process your order, support your experience throughout this website, and for other purposes described in our Data protection. Terms and Conditions Print & Publisher Steffen Iffland Business, Lieferung- and payment I. Scope 1. The Contractor carries out all orders received from the principal only on the following conditions, even if the order has only been provided orally. Different rules must be in writing. 2. These terms and conditions are by placing an order, but no later recognized with the receipt of the goods. 3. The Contractor reserves the right to, to let execute orders accepted or parts thereof in foreign operations. 4. This business-, Lieferung- and payment shall also apply to all future business, even if they are not expressly agreed again. Confirmations of the authority having regard to its business- or. Purchasing conditions are hereby rejected. II. Quid pro quo 1. The stated in the offer of the contractor rates are subject to, that the tender underlying order data remain unchanged. The prices of the Contractor not include tax, quoted ex works and do not include packaging, Freight, Port, Insurance and other costs of dispatch. 2. Packaging material is calculated at cost price plus VAT. 3. Subsequent changes requested by the client, including any resulting machine downtimes are charged to the customer. Subsequent changes also repeated specimen shall, required by the customer due to minor deviation of Probeandrucke of the template. 4. Sketches, Designs, Probesatz, Samples and similar preparations, that are ordered by the Customer, be calculated, even if the contract is canceled or not issued. 5. Exceeds the processing of an order of the period 3 Months, then the Contractor shall be entitled, adjust the order underlying prices so far, as the calculation of the underlying cost (Wage, Salary, Material- and general business costs) have increased. 6. Be provided by the client films and proofs, they should in terms of quality assurance in accordance with the Fogra standardization concept (Technical Guidelines offset reproductions, Bundesverband Druck e. V., Art.-Nr. 86201 sowie Art.-Nr. 86435) be created. The proofs should be printed also stood just and on press paper. 8. Obvious errors in offers, also write- and calculation errors, are not binding. III. Invoicing and Payment 1. The payment (Net price plus VAT) is within 30 To afford calendar days of the invoice date. Payment within 10 Calendar days after the invoice date provided the Contractor 2% Discount on the invoice amount, however, unless stated in the invoice, not at the expense of freight, Port, Insurance or other shipping costs. The invoice will be issued on the day of delivery, Partial delivery or readiness (in the case of collectable debt or. Default of acceptance) exposed. Payment periods run from the date of invoice. Exchange shall be accepted only by special arrangement and as payment without cash discount. Discounts and expenses borne by the customer. They are paid by the applicant immediately. For the timely presentation, Protest, Notification and return of a dishonored bill is not liable, the Contractor, unless it or its vicarious agents have acted with intent or gross negligence. 2. When providing exceptionally large paper- and carton quantities, special materials or inputs may be required for this advance. 3. The customer may only offset undisputed or legally established claims. IV. Zahlungsverzug 1. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen, mindestens jedoch 9%. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisung und Schecks gilt der Tag, an dem die Valuta durch die Bank gutgeschrieben ist, als Zahlungseingang. 2. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht der Auftragnehmerin das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen, Rechnungen zu verlangen. Die Auftragnehmerin hat weiter das Recht, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Im Falle periodischer Arbeiten kann die Auftragnehmerin bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers den Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist fristlos kündigen. 3. Der Auftragnehmerin steht an vom Auftraggeber angelieferten Lithographien, Filmen, Manuskripten, Reinzeichnungen, Datenträgern, Rohmaterialien sowie sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. In. Lieferung, Eigentumsvorbehalt 1. Die Lieferungen gelten ab Sitz der Auftragnehmerin, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand ab Lieferwerk erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt die Auftragnehmerin keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von der Auftragnehmerin nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen; ansonsten ist die Ware nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Werden die Frachtkosten von der Auftragnehmerin getragen, so haftet sie gleichwohl für den Versand nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 2. Lieferfristen und Liefertermine gelten nur annähernd, es sei denn, dass die Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich einen festen Liefertermin zugesagt hat. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Eine Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin. Sie endet mit dem Tag, an dem das Vertragserzeugnis das Werk der Auftragnehmerin verlässt oder berechtigterweise eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Korrekturabzüge, Fertigungsmuster und anderer dem Auftraggeber zur Prüfung überlassener Vor- und Zwischenerzeugnisse ist die Lieferfrist jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tag des Eintreffens einer Stellungnahme bei der Auftragnehmerin. Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen des Auftrages, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferfrist mit dem Tag, an dem die schriftliche Änderungsbestätigung des Auftraggebers bei der Auftragnehmerin eintrifft. 3. Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb der Auftragnehmerin wie in dem Betrieb des Zulieferers oder Transporteurs –, verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Heizstoff- oder Kraftstoffmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie durch alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien die Auftragnehmerin von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten, diesen zu kündigen oder die Auftragnehmerin für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. 4. Befindet sich die Auftragnehmerin in Leistungsverzug oder ist ihr die Leistung infolge eines von ihr zu vertretenden Umstandes unmöglich geworden, wird der dem Besteller zustehende Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung begrenzt. Die Auftragnehmerin haftet nicht für solche Schäden, die für sie nicht vorhersehbar waren oder vom Besteller beherrscht wurden, sofern der Besteller auf die Vermeidung dieser Schäden nicht besonders vertraut hat. Ersatz von Verzugsschaden kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. 5. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der Vertragsleistung in Verzug, so stehen der Auftragnehmerin nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die Rechte aus §326 BGB zu. Statt dessen steht der Auftragnehmerin aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadensersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern. 6. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung des dafür gegebenen Schecks oder Wechsels Eigentum der Auftragnehmerin. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im voraus auf die Auftragnehmerin übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (z. B. Verpfändung, Sicherungsübereignung) ist der Besteller nicht berechtigt. Des weiteren erlischt der Eigentumsvorbehalt der Auftragnehmerin erst, wenn der Besteller alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für die Auftragnehmerin als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Eine Pfändung durch Dritte ist der Auftragnehmerin unverzüglich anzuzeigen. VI. Beanstandungen 1. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. 2. Bei berechtigten Beanstandungen ist die Auftragnehmerin nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Auftragnehmerin oder ihrem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Die Wandelung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmerin oder ihrem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last; diese Regelung gilt nicht für den Fall zugesicherter Eigenschaften. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet die Auftragnehmerin nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 3. Veranlasst der Auftraggeber die Auftragnehmerin, Halb- und Fertigerzeugnisse ohne jede Prüfung durch den Auftraggeber zur Weiterverarbeitung an Dritte zu senden, so übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung für etwaige Fehler. 4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. 5. Bei farbigen Reproduktionen (in allen Druckverfahren) gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigem Andruck und dem Auflagendruck. 6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Auftragnehmerin nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, ausgenommen im Falle zugesicherter Eigenschaften sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin. 7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2000 kg auf 15%. 8. Jegliche Haftung für Mängel bei klebegebundenen Produkten in Dispersions- oder Schmelzklebung, die auf Unverträglichkeit von beigestelltem Papier, Klebstoff und Druckfarben beruhen, ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. 9. Geringfügige Ausfallschwankungen und Unterschiede zwischen handgefertigten Prinzipmustern und dem Ausfall der Fertigung können ebenfalls nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für geringfügige Falzdifferenzen. 10. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet die Auftragnehmerin nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. 11. Für Verschulden dritter Personen, insbesondere von Drittfirmen, wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet. VII,,en,proofs,,de,fault of the contractor sentence errors will be corrected free of charge,,de,however, are not caused by the contractor due to illegibility of the manuscript or in deviation from the artwork changes required,,de,particular customer,,de,and author's corrections,,de,calculated after that was spent working,,de,For the spelling of the Duden,,de,latest edition,,de,authoritative,,de,Galleys and imprints and Proofs of reproductions and reactive patterns must be checked by the customer for compositor and other errors and the contractor to return declared free of pressure,,de,The Contractor shall not be liable for errors overlooked by the client,,de,The risk of any errors is transferred to the principal with his declaration,,de. Korrekturabzüge 1. Von der Auftragnehmerin verschuldete Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von der Auftragnehmerin infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der Duden – neueste Ausgabe – maßgebend. 2. Korrekturabzüge und Andrucke sowie Probeabzüge von Reproduktionen und Blindmuster sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und der Auftragnehmerin druckfrei erklärt zurückzugeben. Die Auftragnehmerin haftet nicht für von dem Auftraggeber übersehene Fehler. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, in so far as non-error,de, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsgang entstanden sind. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. 3. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt oder die Auftragnehmerin dazu nicht verpflichtet, so beschränkt sich die Haftung der Auftragnehmerin für Satzfehler auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 4. Bei nachträglichen Änderungen während der Produktion gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes und etwaiger Neueinrichtung zu Lasten des Auftraggebers. VIII. Urheberrecht 1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. The client has the Contractor from all claims of third parties due to such infringement,de. 2. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelungen, der Auftragnehmerin. IX. Verwahren, Versicherung 1. Das Aufbewahren und auf Lager nehmen von z. B. Vorlagen, Reinzeichnungen, Retuschen, Datenträgern, Lithographien, Druckplatten, Druckarbeiten (Halb- und Fertigerzeugnissen), fremden Papieren usw. erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, treated with care until the delivery date,de. Für Beschädigungen haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. 4. Die Einlagerung von Fertigprodukten wird nach drei Monaten ab Fertigstellung kostenpflichtig. Die Einlagerungsgebühren werden nach den beanspruchten Palettenstellplätzen berechnet und betragen 5,00 EUR pro Palette und angefangenem Monat. Die Lagergebühren werden am Ende eines jeden Halbjahres belastet und sind sofort bar, ohne jeden Abzug, zu zahlen. Auslagen, die im Zusammenhang mit der Auslieferung von Fertigerzeugnissen und Teilprodukten entstehen, sind jeweils sofort zu vergüten. X. Datenspeicherung Indirectly or in connection with the business relationship immediately by the customer or a third party obtained data of any kind are stored by the contractor pursuant to the Federal Data Protection Act to their computer equipment or data carriers,de, bearbeitet und übermittelt. XI. Periodische Arbeiten Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden. XII. Imprint Die Auftragnehmerin kann in den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat. XIII. Verpackungsverordnung 1. The Contractor shall take back as part of the its duties under the Ordinance obligations packaging,de. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb der Auftragnehmerin zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können der Auftragnehmerin auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Anlieferung der Ware, bei Folgelieferung nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Otherwise, the contractor is entitled,de, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist die benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb der Auftragnehmerin, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb der Auftragnehmerin entstehen würden. 2. Wird die Auftragnehmerin ausschließlich mit dem Druck einer bestimmten Drucksache beauftragt und liefert sie die fertigen Druckerzeugnisse an den Auftraggeber in einer Transportverpackung (z. B. Karton), ist die Auftragnehmerin Verwender dieser Transportverpackung und daher für diese rücknahmepflichtig. Wird die Auftragnehmerin nicht nur mit dem Druck, sondern zusätzlich beauftragt, to pack the prints individually,de (z. B. in Schrumpffolien, Banderolen, Faltschachteln etc.), so ist der Auftraggeber derjenige, der diese Einzel- oder Umverpackung in Verkehr bringt bzw. vertreibt. Dementsprechend ist nicht die Auftragnehmerin, sondern der Auftraggeber hinsichtlich der Verpackung rücknahmepflichtig und hat, wenn er sich für einen Anschluss an das Entsorgungsnetz des Dualen Systems Deutschland entscheidet, die entsprechende Zeichennutzung selbst zu beantragen. Gleiches gilt, wenn die Drucksachen nicht dem Auftraggeber, sondern unmittelbar dessen Kunden angeliefert werden. Unabhängig hiervon bleibt die Auftragnehmerin rücknahmepflichtig für die von ihr gewählte Verpackung für den Transport zu dem Auftraggeber. Lediglich hinsichtlich dieser Transportverpackung ist die Auftragnehmerin Vertreiber. Moreover, the statutory provisions of the Ordinance are,,de,XIV,,en,Place of fulfillment,,de,jurisdiction,,de,effectiveness,,de,Performance and jurisdiction for all claims arising out of the contract claims and litigation, including check,,de,change,,de,and documentary evidence,,de,is Nordhausen,,de,if it is the customer be registered traders within the meaning of the German Commercial Code,,de,The invalidity of one or more provisions of these business,,de,and payment or other contractual clauses, the validity of the remaining contractual provisions,,de,and payment shall not affect,,de,The Parties are obliged,,de,to formulate such a regulation in place of ineffective regulations,,de,to the commercial purpose of the user of the invalid provision effectively form the next,,de. XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, ist Nordhausen, wenn es sich bei dem Auftraggeber um Vollkaufleute im Sinne des HGB handelt. 2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäfts-, Lieferung- und Zahlungsbedingungen oder anderer Vertragsklauseln wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen, Lieferung- und Zahlungsbedingungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, anstelle unwirksamer Regelungen eine solche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Verwenders der unwirksamen Bestimmung in wirksamer Form am nächsten kommt. Terms of the book shipping,,de,The offer is non-binding and without obligation to deliver,,de,Subject to prior sale,,de,Telephone inquiries to the best knowledge,,de,However, without obligation,,de,Is within,,de,No Delivery days,,de,the work ordered is sold out,,de,You receive a message in e-mail Orders usually,,de,if the goods had been sold,,de,For telephone,,de,written or fax orders is basically no notification,,de,when doing no mail address is specified,,de,A reservation is only on request,,de,The customer is always Payer,,de,even if the order on behalf of third persons during,,de,With the order, the delivery terms are recognized,,de,Fulfillment and jurisdiction,,de General: Das Angebot ist freibleibend und ohne Lieferzwang. Zwischenverkauf vorbehalten. Telefonische Auskünfte nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich. Ist innerhalb von 14 Tagen keine Lieferung erfolgt, ist das bestellte Werk bereits vergriffen. Sie erhalten bei Email-Bestellungen in der Regel eine Nachricht, falls die Ware schon verkauft war. Bei telefonischen, schriftlichen oder Fax-Bestellungen erfolgt grundsätzlich keine Benachrichtigung, wenn dabei keine Mailadresse angegeben wird. Eine Vormerkung erfolgt nur auf Wunsch. Der Besteller ist immer Zahlungspflichtiger, auch wenn die Bestellung Namens und Auftrags anderer Personen erfolgt. Mit der Bestellung werden die Lieferbedingungen anerkannt. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Place of performance and exclusive jurisdiction with express inclusion of the order for payment procedure for both sides Nordhausen,de. Erhaltungszustand der Ware: Alle angebotenen Werke sind – wenn nicht gesondert angegeben – vollständig und dem Alter entsprechend im allgemeinen gut erhalten. Auf kleinere Mängel des Erhaltungszustandes, wie Stempel oder Namen auf Titelblättern, geringe Beschädigungen des Einbandes sowie Anmerkungen oder Unterstreichungen, wird in der Regel nicht besonders hingewiesen – jedoch sind diese im Preis bereits berücksichtigt! Preise: Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro inkl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer, zuzüglich der Versandspesenpauschale (Verpackungs- und Portokosten und die ggf. darauf erhobene MWSt.). Shipping- and Delivery: 1. General: Deliveries are made in the order in which orders. Shipping is with Deutsche Post and the cost and risk of the recipient. The first delivery to customers outside of Germany only after payment in advance. The delivery against payment of an invoice within Germany we reserve the right. Consignments with a value from 40,00 EUR are generally sent as insured (Business-Paket, After weight). We reserve the right, to us unknown purchaser below 40,- EUR the shipment insured zuzuschicken. In exceptional cases (increased packaging costs) Shipping charges are listed below in order to be able to 2,- EUR increase. 2. Ships to v. Germany: Sendungen to 1 kg and im Wert unter 40,00 Euro: Shipping to the book post 2,00 Otherwise than EUR shipping package: to 5 kg: 4,90 EUR / to 30 kg 8,50 EUR 3. Shipping to Germany from abroad: Usually shipping as "mission at a reduced fee" (Send reduced rate). [This means of transport by land- or by sea. If airmail transport is desired, please note this in the order. Attention: significantly higher prices – please ask.] Prices according to weight of the consignment: Payment and Retention of Title: Payment: 14 Days after receipt of the goods on account of u.g. Account. (unless payment has been made already) Fees from foreign banks will not be accepted. It retain ownership until full payment (in accordance with § 455 BGB). Bankverbindung für Zahlungen: Kto. No.. 37 000 633 , Kreissparkasse Nordhausen, BLZ 820 540 52 Widerrufs-/Rückgaberecht: According to the Distance Selling Act (FernAbsG) 361b BGB § § 3 and the customer has the right, within 2 Wochen the goods returned,de. To avoid any misunderstandings or annoyances is a telephone or. Commanded email inquiry and requested. The period begins with the receipt of goods, to meet the deadline, timely dispatch. At a value up 40,00 Euro has consumers will bear the cost of returning full. Ingebrauchnahme der Ware: Der Kunde hat unter Beachtung des § 276 BGB dem Unternehmer Schadensersatz zu leisten, wenn eine Verschlechterung, der Untergang oder die Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware eingetreten ist und diese Umstände vom Verbraucher zu vertreten waren. I have the General terms and conditions of business read and agree to them. * Agreement to pay for the order you are placing .